ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MUSIKSCHULE PROBEHAFEN

Unterrichtsangebot

Das Unterrichtsangebot gliedert sich in Einzelunterricht und Kombiunterricht sowie dem Ergänzungsbereich.

Unterrichtszeit

  • Der Einzelunterricht geht 45-Minuten pro Woche. Im Bandunterricht kommt es auf die Gruppenstärke an. Bei festem Preis variiert die Unterrichtszeit pro Woche zwischen 30 Minuten für eine Person, 45 Minuten für 2 Personen, 60 Minuten bei 3 Personen, 75 Minuten bei 4 Personen und  Minuten bei 5 Personen.
  • Die Lehrkraft der Musikschule Probehafen kommt den Wünschen der Schüler*innen bei der Unterrichtsplanung nach Möglichkeit entgegen, soweit es mit seinem pädagogischen Konzept zu vereinbaren ist. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht bei einer/m bestimmten Dozentin/en oder Teilnahme an einer bestimmten Lerngruppe.
  • Die Musikschule Probehafen ist berechtigt, die Schüler des Bandunterrichts in neue Gruppen zusammenzustellen oder mehrere Kurse an einem Ort und einer Zeit zusammenzufassen.
  • Bei Veränderungen der Gruppenstärke oder einem Lehrerwechsel besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
  • Auf Wunsch stellt die Musikschule Probehafen für die Teilnahme am Unterricht im Einzel-, Band- oder Maxiunterricht eine Bescheinigung aus.
  • Die Schüler dürfen, müssen allerdings nicht an schulinternen Klassenvorspielen teilnehmen.

Vertragslaufzeit für Einzel- und Kombiunterricht

  • Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Ist keine Vertragsdauer vereinbart, wird der Unterrichtsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von dem Vertragspartner und der Musikschule Probehafen in den ersten 12 Wochen (Probezeit) jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag über den Hauptunterricht von beiden Seiten mit einer Frist von 8 Wochen ausschließlich zum 30.September oder 31 Dezember des laufenden Jahres gekündigt werden.
  • Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Briefform.
  • Wechselt der Vertragspartner den Wohnort mit einer Entfernung von mehr als 50 Kilometern bis zum Unterrichtsort ist eine außerordentliche Kündigung zum Monatsende möglich, sofern Steven W. Malekas eine Anmeldebestätigung des neuen Hauptwohnsitzes vorliegt.

Ergänzungsbereich

  • Im Ergänzungsbereich werden Kurse und Workshops von begrenzter Dauer angeboten. Diese An- gebote sind nicht vom Unterrichtsbeitrag des Hauptvertrages umfasst und werden gesondert ab- gerechnet.
  • Die Höhe der Teilnahmegebühr für Angebote aus dem Ergänzungsbereich richtet sich nach gesondertem Vertrag und kann dem Kursprospekt oder der Homepage der Musikschule Probehafen entnommen werden.
  • Die Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung zu dem Angebot zu entrichten.
  • Angebote aus dem Ergänzungsbereich enden ohne Kündigung nach der für sie vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche Kündigung aus.

Unterrichtsbeitrag & Zahlungsbedingungen

  • Die Höhe der Unterrichtsbeiträge regelt, soweit nicht im Unterrichtsvertrag bzw. in der Anmel- dung anders geregelt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Unterrichtstarif. Der Tarif beträgt für Einzelunterricht 100€ pro Monat und für Bandunterricht 75€ pro Monat und 130€ pro Monat für den Maxiunterricht.
  • Die Gebührenliste wird der/dem Schüler/in ausgehändigt. Der jeweils aktuelle Unterrichtstarif kann auf der Website der MUSIKSCHULE PROBEHAFEN eingesehen werden.
  • Der Unterrichtsbeitrag wird als Jahresgebühr, zahlbar in 12 Monatsraten, erhoben.
  • Der Unterrichtsbeitrag kann durch die Musikschule Probehafen ein Mal je Kalenderjahr angepasst werden. Anpassungen müssen spätestens 6 Wochen vor einem Kündigungstermin gemäß  dieser ABG angekündigt werden. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, binnen 2 Wochen nach Ankündigung der Erhöhung den Vertrag zum nächsten Kündigungstermin gemäß ABG zu kündigen. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag nicht, wird die erhöhte Gebühr vereinbart und es läuft der Vertrag unbefristet weiter.

Krankheit und Versäumnis des Unterrichtes

  • Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils den gleichen Lehrer besteht dabei nicht. Es kann also sein, dass beispielsweise durch Konzert- oder Fortbildungstätigkeit der jeweiligen Lehrkraft der Unterricht durch ein andere Fachlehrkraft vertreten wird, welche bestens mit dem Unterricht des eigentlichen Lehrers vertraut ist. Es wird ausschließlich mit Fachlehrkräften der Musikschule Probehafen Unterricht vertreten.
  • Für von Schüler*innen abgesagte oder versäumte Unterrichtseinheiten ist StevenW.Malekas auch im Fall einer Erkrankung der Schülerin/des Schülers nicht nachleistungspflichtig. Das Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.